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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Naturstein Valentin

1. Geltungsbereich/Definitionen
Für alle Leistungen und Lieferungen der Firma Naturstein Valentin, Asbacherstr. 115, 53545 Linz am Rhein (nachfolgend „Naturstein Valentin“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden weder durch Auslieferung der Ware noch
durch eine andere konkludente Handlung Vertragsinhalt.

2. Vertragspartner
Ein Kaufvertrag kommt zustande mit Vitali Valentin, Asbacherstr. 115, 53545 Linz am Rhein.

3. Zustandekommen des Vertrages
(1) Eine Bestellung ist telefonisch, schriftlich oder nach persönlicher Beratung möglich. Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung gegenüber Naturstein Valentin ein verbindliches Angebot zum Kauf, der Lieferung und der Aufstellung der darin bezeichneten Waren. Verträge über den Kauf und die Aufstellung der Waren bedürfen der Unterzeichnung
durch den Kunden und Naturstein Valentin.
Naturstein Valentin fertigt jede Anlage individuell nach den Wünschen des Kunden und
den Gegebenheiten des jeweiligen Aufstellungsortes. Sämtliche Vereinbarungen zwischen Naturstein Valentin und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die jeweils geschlossenen
Verträge gelten als umfassend und abschließend. Änderungen an Umfang, Inhalt, Material, Gravur oder am Aufstellungsort bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
(2) Die Produktdarstellungen von Naturstein Valentin im Internet und in Katalogen sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Das tatsächlich gelieferte Produkt kann von der Musterabbildung hinsichtlich der Proportionen, in Form, Farbe, Struktur sowie in der Beschaffung abweichen. Gravuren werden stets individuell angefertigt, so dass jeder Stein ein Unikat darstellt.
(3) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Genehmigung zur Aufstellung eines Steins an dem Aufstellungsort. Der Kunde muss sich vor Vertragsschluss darüber informieren, ob der von ihm gewünschte Stein an dem Aufstellungsort aufgestellt werden kann. Verweigert die Gemeinde eine Aufstellung des vom Kunden bestellten
Steins, steht dem Kunden kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
(4) Geringfügige Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht der bestellten Ware bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, rechtzeitig vor der Lieferung durch Naturstein Valentin dafür Sorge zu tragen, dass die Grabstelle entsprechend zur Aufstellung eines Steins vorbereitet ist und die Verfüllung verdichtet ist. Entstehen der Naturstein Valentin zusätzliche Aufwendungen für die Vorbereitung der Grabstelle, z.B. die Beseitigung
vorhandener Altfundamente oder die Beseitigung von Altpflanzen, werden diese Tätigkeiten dem Kunden gesondert nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, falls Befestigungen auf anliegenden Parzellen Zusatzarbeiten erfordern oder eine Umplanung notwendig machen und diese Gegebenheiten für Naturstein Valentin bei
Besichtigung der Grabstelle vor Vertragsschluss nicht erkennbar war.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt und die Schreibweise/Darstellung der von ihm gewünschten Gravur. Naturstein Valentin ist nicht verpflichtet, die ihr vom Kunden übermittelten Inhalte auf offensichtliche Schreib- und Darstellungsfehler hin zu überprüfen oder zu ermitteln, ob die vom Kunden gewünschten Inhalte Rechte Dritter
verletzen.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Umsetzung der von ihm gewünschten Form, sofern es sich bei dem Stein nicht um ein Angebot aus dem Repertoire von Naturstein Valentin handelt. Naturstein Valentin kann demgemäß keine Haftung für die rechtliche Ausführbarkeit des Auftrages übernehmen, sofern nicht ein zwingender Haftungsgrund nach § 9 dieser Bedingungen gegeben ist. Der Kunde stellt Naturstein Valentin von sämtlichen Ansprüchen, die gegen diese aufgrund der Anfertigung der Auftragsarbeit des Kunden gestellt werden, vollumfänglich auf erstes Anfordern frei.

5. Lieferung, Lieferzeit
(1) Die Lieferung und Aufstellung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
(2) Die Lieferzeit sowie die Transport- und Aufstellungskosten sowie hiermit in Verbindung stehenden Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von Naturstein Valentin.
(3) Liefertermine und –fristen sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von Naturstein Valentin ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Sofern eine verbindliche Lieferzeit angegeben oder vereinbart worden ist und diese wider Erwarten von Naturstein Valentin nicht eingehalten werden kann, wird Naturstein Valentin den Kunden umgehend über die Lieferverzögerung informieren. Naturstein Valentin kommt nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist und eine ausdrückliche schriftliche Mahnung erfolgt ist, es sei denn, es ist bereits im Vertrag für die Leistung eine kalendermäßig bestimmte Zeit ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart. Änderungen an der Bestellung oder den Gegebenheiten vor Ort, die von Naturstein Valentin nicht zu vertreten sind, führen auch dann zu einer Verlängerung der Lieferfristen, wenn eine verbindliche Lieferzeit
vereinbart worden ist.
(4) Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von Naturstein Valentin oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse stellen keinen von Naturstein Valentin zu vertretenden Grund dar und verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

6. Eigentumsvorbehalt
Naturstein Valentin behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

7. Preise und Zahlungsbedienungen, Verzug
(1) Die im jeweiligen Angebot genannten Preise verstehen sich als Bruttofestpreise für alle im Vertrag beschriebenen Leistungen inklusive Transport und Aufbau, sofern nichts abweichendes vereinbart wird. Etwaige Genehmigungsgebühren, Zulassungsgebühren oder sonstige amtliche Gebühren, die von der Friedhofsverwaltung oder einer anderen Stelle oder Behörde erhoben werden, gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) 50 % des Kaufpreises sind mit der Angebotsbestätigung fällig und sofort zahlbar. Die restlichen 50% des Kaufpreises sind nach Übergabe und Aufstellung bzw. Erhalt der Rechnung fällig und ohne Abzug sofort zahlbar. Den Parteien bleibt es vorbehalten, einzelvertraglich eine abweichende Regelung zu treffen.
(3) Naturstein Valentin behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sofortbarzahlung bei Lieferung durchzuführen.
(4) Sofern eine Ratenzahlung mit dem Kunden vereinbart wurde, gilt das Nachfolgende: Der Kunde ist verpflichtet, den Gesamtpreis laut Vertrag in gleichen monatlichen Raten jeweils zum Ersten eines Kalendermonats beginnend ab dem Monat nach Lieferung der Ware an Naturstein Valentin zu entrichten. Kommt der Kunde mit zwei Monatsraten in
Rückstand, ist der dann noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur aufgrund von Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu.
(6) Nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung kommt der Kunde, der Unternehmer ist, auch ohne Mahnung in Verzug. Während des Verzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

8. Gewährleistung
(1) Die Materialien werden in Korn und Farbe möglichst passend aufeinander abgestimmt. Verschiedenartigkeit in Körnung, Abweichungen in Farbe und Struktur, sowie Flecken, Adern und Schattierungen sind jedoch keine Materialfehler, sondern Naturspiele, die nicht beanstandet werden können.
(2) Nach Aufstellung des bestellten Steins ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vertraglich vereinbarten Inhalten entsprechen.
(3) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn ein Mangel durch unsachgemäße Behandlung des Kunden oder eines Dritten entstanden oder hierauf zurückzuführen ist. In diesem Zusammenhang wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Stein nach der Aufstellung für einen Zeitraum von 14 Tagen nicht berührt werden darf,
da das Fundamten trocknen und aushärten muss. Farbfassungen und Vergoldungen dürfen nicht mit Bürsten gereinigt werden, da die Gefahr einer Ablösung besteht.
(4) Liegt ein Mangel an dem Werk vor, der nicht auf äußere Einwirkungen durch Dritte zurückzuführen ist und keine lediglich hinnehmbare Abwandlung in Farbe, Form oder Struktur darstellt, hat zunächst der Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Naturstein Valentin ist jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(5) Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung für alle von Naturstein Valentin angebotene Waren.

9. Haftungsbeschränkungen
(1) Naturstein Valentin haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Naturstein Valentin, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von der Naturstein Valentin, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Naturstein Valentin nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Sache eintreten, haftet Naturstein Valentin nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist. 
(3) Naturstein Valentin haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen. In einem solchen Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

10. Datenschutz/ Werbung
(1) Bei Vertragsschluss von Naturstein Valentin erhobene personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes von Naturstein Valentin gespeichert und ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet.
(2) Durch Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass von der erstellten Grabanlage Fotoaufnahmen angefertigt werden und diese als Referenzen für Naturstein Valentin im Internet, auf Flyern und in Katalogen genutzt werden.

11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Änderung und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht.
(3) Bei Verträgen mit Kaufleuten, also Kunden, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Linz am Rhein ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(4) Die Unwirksamkeit einer Klausel dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel gilt dasjenige als vereinbart, das die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit dieser Klausel bedacht hätten.

12. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Da alle von Naturstein Valentin angefertigten Arbeiten auf individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Kunden basieren, steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.